Geschlossene Fonds - Zugang zu unternehmerischen Beteiligungen
Das sog. "Kyoto-Protokoll" vom Dezember 1997 verpflichtet die Industrieländer ihre Emissionen von Treibhausgasen im Mittel bis zum Jahr 2010 um fünf Prozent zu senken - bezogen auf die Werte von 1990. Bereits bis 2005 sollen die Vertragsstaaten vorzeigbare Erfolge vorweisen können.
Einen großen Anteil am Anstieg klimaschädlicher Emissionen hat die Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle und Erdöl. Demgegenüber trägt der Einsatz erneuerbarer Energien ganz erheblich zum Klimaschutz bei.
Ein Einsatzbereich erneuerbarer Energien sind Biokraftwerke. Sie stellen eine innovative Lösung der Abfallbeseitigung bereit. In einem natürlichen Umwandlungsprozess entsteht aus organischen Stoffen u.a. Gas, das heute überwiegend zu Stromerzeugung genutzt wird. Der Strom wird in örtliche Netze eingespeist und nach dem Erneuerbare Energie Gesetzt (EEG) zu definierten Preisen abgenommen.
Das Konzept
Einen großen Beitrag zur Entwicklung der Biokraftwerke können geschlossene Biomassefonds leisten, überwiegend in Form der GmbH & Co KG. Der Fonds bündelt das Geld vieler Interessenten/Innen, um es in Biokraftwerken anzulegen. AnlegerInnen werden damit KommanditistInnen.
Nutzen für die Umwelt
Eine Studie des Umweltbundesamtes zum Umweltnutzen von Grünen Geldanlage bescheinigt Grünen Direktanlagen einen großen "ökologischen Hebel", der in der Vergangenheit zu deutlich sichtbaren Auswirkungen auf die Umweltqualität in Deutschland geführt habe
Laufzeit dieser fonds
Die Vertragslaufzeit liegt bei ca. 16 Jahren. Ein vorzeitiger Ausstieg ist wie bei nahezu allen Beteiligungen diffizil. Es gibt keinen geregelten Zweitmarkt. Und die aktuelle Beurteilung der Anteilswerte ist deshalb problematisch, weil sich die Rendite u. a. auch aus anfänglichen Steuervorteilen zusammensetzt, die nicht übertragbar sind
Ertrag der fonds in Biomasse
Prognostiziert werden - je nach persönlichem Steuersatz - Renditen um die 10%. Insgesamt setzt sich der Ertrag einer Biomassebeteiligung zusammen aus
• steuerfreien Ausschüttungen / Entnahmen (u.U. unregelmäßig)
• Erlöse aus dem Anlagenrückkauf
Steuervorteile der fonds
Aus steuerlicher Sicht sind Anleger/Anlegerinnen von Biomassefonds Mitunternehmer/ Mitunternehmerinnen. Das bedeutet: Verluste können (bis zu einer gewissen Grenze) abgeschrieben und Gewinne müssen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb versteuert werden
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