Versorgung im Krankenhaus

In der privaten Krankenvollversicherung (PKV) gibt es nur freiwillig Versicherte. Sie muss sich am freien Markt bewähren und sich durch ihr Leistungsangebot und durch ihre Beiträge überzeugen. Die  gesetzlichen Krankenkassen abeiten nach dem System der Pflichtversicherung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze haben keine Wahl. Sie müssen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein und können lediglich unter den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen wählen. Arbeitnehmer über einer gewissen Einkommesngrenze können zur  zur Privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Beamte, Selbständige und Freiberufler können sich in der PKV zu versichern. Die private Krankenversicherung hat ihr Angebot auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Zielgruppen abgestimmt und ausgerichtet. Egal ob Sie pflichtversichert sind oder nicht,  oder als Selbständiger frei Ihre Krankenversicherung wählen können, helfen wir  Ihnen auf Ihrem Weg zur richtigen Entscheidung  und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Wer kann eine private KrankenVollversicherung abschließen?
 

 

Versicherungsschutz

Die private Krankenversicherung ist ganz im Gegensatz zur gesetzlichen KV, eine individuelle Absicherung. Die GKV bietet einen Versicherungsschutz, der die Grundbedürfnisse am Gesundheitsschutz der Gesamtbevölkerung abdecken soll. Doch wird dieser Schutz systematisch abgebaut, weil die eingenommenen Gelder nicht mehr mit den Ausgaben gedeckt sind. Bedingt durch einen Abbau der Leistungen und einer gleichzeitigen Explosion der Kosten haben sich immer mehr private Anbieter am Markt etabliert.